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Die häufigsten Fragen

FAQ grenzgänger

Du lebst in Deutschland und planst eine Stelle in der Schweiz anzutreten?

Ein Grenzgänger ist eine Person, die in einem Land arbeitet, aber ihren festen Wohnsitz in einem anderen Land hat. Im Kontext Deutschland-Schweiz pendeln Grenzgänger regelmäßig über die Grenze zu ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz.

Man gilt als Grenzgänger, wenn man in der Schweiz arbeitet, jedoch seinen Wohnsitz in Deutschland behält und mindestens einmal pro Woche an den deutschen Wohnort zurückkehrt.

Als Grenzgänger zahlst du in Deutschland auf dein weltweites Einkommen Steuern. Die in der Schweiz erhobene Quellensteuer (4,5 % des Bruttolohns) wird auf deine deutsche Einkommenssteuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Ob sich die Tätigkeit als Grenzgänger lohnt, hängt von Faktoren wie Lohnhöhe, Lebenshaltungskosten, Steuern und Sozialabgaben ab. In vielen Fällen profitieren Grenzgänger von höheren Schweizer Gehältern bei gleichzeitigem Wohnsitz in Deutschland.

Nach Abzug der Quellensteuer und Sozialversicherungsbeiträge bleiben meist rund 85–90 % des Bruttogehalts übrig. Die genaue Netto-Summe variiert je nach persönlicher Situation und Abzügen.

Grenzgänger zahlen eine 4,5%-Quellensteuer an die Schweiz. Anschließend erfolgt die Versteuerung in Deutschland. Die bereits gezahlte Quellensteuer wird dabei berücksichtigt, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

Du benötigst eine Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung), musst regelmäßig nach Deutschland zurückkehren und dich für eine passende Krankenversicherung entscheiden. Zudem sind Renten- und Vorsorgethemen sowie steuerliche Aspekte frühzeitig zu klären.

Die Zahl der Grenzgänger in der Schweiz liegt im hohen sechsstelligen Bereich. Die genauen Zahlen schwanken, werden aber regelmäßig von den Schweizer Behörden veröffentlicht.

Wenn beide Partner Grenzgänger sind, werden sie in der Regel individuell veranlagt. Eine persönliche Steuerberatung hilft dabei, die optimale Steuerklasse und steuerliche Gestaltung zu finden.

Grenzgänger können unter anderem Fahrtkosten, Vorsorgeaufwendungen und bestimmte beruflich bedingte Ausgaben steuerlich geltend machen. Die genauen Absetzungsmöglichkeiten variieren je nach individueller Situation.

Ob der Status als Grenzgänger oder Aufenthalter vorteilhafter ist, hängt von persönlichen Umständen ab. Grenzgänger profitieren oft von höheren Schweizer Löhnen bei Wohnsitz in Deutschland, während Aufenthalter direkt in der Schweiz leben und dortige Regelungen vollumfänglich nutzen.

Grenzgänger haben die Wahl zwischen einer Schweizer gesetzlichen Kasse, der freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten deutschen Krankenversicherung. Die Entscheidung hängt von Faktoren wie Einkommen, Familienplanung und persönlicher Risikobereitschaft ab.

Ja, Grenzgänger können Anspruch auf Kindergeld haben. Abhängig von der Familiensituation wird Kindergeld entweder in Deutschland oder in der Schweiz beantragt und ausgezahlt.

Ja, auch als Grenzgängerin gilt der Mutterschutz. In der Schweiz beträgt er 14 Wochen ab dem Tag der Geburt. Zudem erhältst du während dieser Zeit Mutterschaftsentschädigung (rund 80 % des Nettolohns).

Grundsätzlich dürfen Grenzgänger einen Teil ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in Deutschland verbringen. Allerdings ist der Anteil begrenzt (max. 49,9 %), um den Grenzgänger-Status nicht zu verlieren. Bei Überschreitung der Grenze drohen Änderungen in der Sozialversicherung und Steuerpflicht.