Die häufigsten Fragen
FAQ grenzgänger
Du lebst in Deutschland und planst eine Stelle in der Schweiz anzutreten?
Wenn du demnächst bei einem Arbeitgeber in der Schweiz beginnst und deinen deutschen Wohnsitz behältst, stehen dir einige Veränderungen bevor. Zu Arbeitsbeginn solltest du dich unter anderem um folgende Dinge kümmern:
• Arbeitserlaubnis (Grenzgänger-Bewilligung) beantragen
• Finanzamt und Kindergeldkasse informieren
• Bankkonto in Franken eröffnen
• Krankenversicherung aus drei Optionen wählen
• Prüfen, ob Zusatzversicherungen notwendig sind
• Altersvorsorge anpassen
Grenzgänger sind Personen, die in der Schweiz arbeiten, jedoch in Deutschland ihren Wohnsitz haben, sei es als Angestellte oder Selbstständige.
Typischerweise überqueren Grenzgänger täglich die Landesgrenze für ihre Arbeit und kehren am Ende des Arbeitstages nach Hause zurück.
Wenn Grenzgänger allerdings häufiger als einmal pro Woche im Homeoffice arbeiten, kann dies ihren rechtlichen Status beeinflussen.
Die Mindestvoraussetzung für Grenzgänger ist, einmal pro Woche an ihren Wohnsitz in Deutschland zurückzukehren.
Die Grenzgänger, die unter der Woche am Arbeitsort in der Schweiz übernachten und nur am Wochenende nach Deutschland zurückkehren, gelten als Wochenaufenthalter oder Wochengrenzgänger. In beiden Fällen ist die Grenzgänger-Bewilligung G erforderlich, und die Wahl der Krankenversicherung bleibt unabhängig davon bestehen. Die Einstufung hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Steuerpflicht.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sorgt dafür, dass Grenzgänger nicht in beiden Ländern Steuern entrichten müssen. Steuerpflichtig sind sie ausschließlich in ihrem Wohnsitzland Deutschland. Die Schweizer Steuerbehörden ziehen 4,5 Prozent Quellensteuer vom Bruttogehalt ab, welche dann mit der Einkommensteuer in Deutschland verrechnet wird.
Wochenaufenthalter unterliegen in der Schweiz der Steuerpflicht, wenn sie an mehr als 60 Tagen pro Jahr nicht an ihren Wohnsitz in Deutschland zurückkehren. Als unzumutbar gilt dies, wenn der Arbeitsort mehr als 110 Kilometer oder 90 Minuten entfernt ist. Seit der Quellensteuerreform im Jahr 2021 ist zusätzlich die 90-Prozent-Regelung zu prüfen.
Grenzgänger stehen in Bezug auf ihre Krankenversicherung vor verschiedenen Möglichkeiten. Nach Beginn der Beschäftigung haben sie einen Zeitraum von drei Monaten, um sich für eine der folgenden Optionen zu entscheiden:
• Gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz
• Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
• Private Krankenversicherung in Deutschland
Entscheidend für die Auswahl der optimalen Krankenversicherung sind verschiedene Kriterien:
• Eintrittsalter
• Einkommenshöhe, möglicherweise das Gesamteinkommen der Familie
• Familienstand und eventuelle Familienplanung
• Gesundheitszustand
• Persönliche Präferenzen hinsichtlich Leistungen, Beitragshöhe und Selbstbehalt
Die richtige Wahl basiert auf individuellen Faktoren, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Im persönlichen Gespräch helfen wir Ihnen gerne weiter.
Durch die Erstellung eines Budgets kannst du frühzeitig feststellen, wie deine finanzielle Situation nach der Pensionierung aussehen wird.
• Identifiziere deine Ausgaben, indem du deine aktuellen monatlichen und jährlichen Kosten erfasst und die Veränderungen im Rentenalter berücksichtigst.
• Stelle alle erwarteten Einkünfte gegenüber, einschließlich Renten aus Deutschland und der Schweiz sowie weiterer Einnahmequellen.
• Sollten deine Einkünfte geringer sein als deine Ausgaben, entsteht eine Einkommenslücke, die durch dein Erspartes gedeckt werden muss.
Im persönlichen Gespräch zeigen wir dir auf, wie hoch deine Einkommenslücke sein wird, wie viel Kapital du für dich investieren solltest, um diese zu schließen, und mit welchen Maßnahmen du dieses Kapital am effizientesten aufbauen kannst.
In der Schweiz unterliegst du als Grenzgänger der Beitragspflicht zur gesetzlichen (Säule 1) und beruflichen Vorsorge (Säule 2). Du leistest Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und baust Kapital in der Pensionskasse auf. Dabei hast du die Wahl, ob du es als lebenslange Rente beziehen oder dir das Kapital auszahlen lassen möchtest. Diese Entscheidung gehört zu den entscheidenden Aspekten in der Planung deines Ruhestands.
In Deutschland kann sich eine zusätzliche private Altersvorsorge aufgrund der Möglichkeit, Beiträge steuermindernd geltend zu machen, effizient erweisen. Du hast die Option, die Direktversicherung und die Basisrente (Rürup-Rente) zu nutzen und dabei deine Beiträge steuermindernd anzusetzen. Auch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sind eine Möglichkeit. Darüber hinaus kannst du flexibel sparen, beispielsweise durch einen ETF- oder Fondssparplan.
Einen ausführlichen Überblick über die Säulen der Altersvorsorge erhältst du gerne im persönlichen Beratungsgespräch mit uns.
Der staatlich unterstützte Vermögensaufbau in Deutschland eröffnet Grenzgängerinnen und Grenzgängern bedeutende Möglichkeiten zur Reduzierung ihrer Steuerlast:
• Bei einer Direktversicherung können sie Beiträge bis zu 7.248 Euro steuerlich absetzen (alle Werte 2024).
• Für die Rürup- oder Basisrente besteht die Möglichkeit, bis zu 27.565 Euro pro Jahr einzuzahlen (für Ehepaare das Doppelte) und diese Beträge vollständig als Vorsorgeaufwand steuerlich abzusetzen. Während der Sparphase fallen keine Kapitalertragssteuern an, und der Wertzuwachs bleibt steuerfrei. Jedoch unterliegen die Rentenzahlungen der Einkommensteuer. Es ist wichtig zu beachten, dass die Strategie, Pensionskassenguthaben steuerfrei nach Deutschland zu transferieren, indem es direkt in eine Rürup-Rente eingezahlt wird, lediglich den Zeitpunkt der Besteuerung nach hinten verschiebt.
• Für Grenzgänger in der Schweiz ergeben sich keine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit der Säule 3a oder freiwilligen Beiträgen in die Pensionskasse (“PK-Einkauf”), da diese ausschließlich für Erwerbstätige mit Wohnsitz in der Schweiz gelten. Die Säule 3b hingegen stellt eine freie Vorsorge dar, jedoch ohne Steuervergünstigungen.
Welche Möglichkeiten hast du als Grenzgänger, Steuern zu sparen, und worauf solltest du sonst noch achten? Das erfährst du gerne im persönlichen Gespräch mit uns.
Wir alle stehen vor neuen Herausforderungen, da traditionelle Anlageformen wie Renten- und Lebensversicherungen, Spar-, Tagesgeld- sowie Festgeldkonten oder Staatsanleihen nur noch geringe Renditen erzielen. Eine vielversprechende Alternative sind ETF- oder Fondssparpläne. Deren Risikostreuung ist deutlich effektiver im Vergleich zu Einzelwerten. Obwohl das Guthaben aufgrund der grundsätzlichen Verlustrisiken von Wertpapieren schwanken kann, wird man langfristig in der Regel mit einer deutlich höheren Rendite belohnt als beim klassischen Sparkonto, da man sich an einer Vielzahl von Unternehmen beteiligt.
Empfehlung: Bei der Auswahl eines Portfolios ist es wichtig sicherzustellen, dass die Anlagen unabhängig und prognosefrei ausgewählt werden, verschiedene Anlagestrategien zur Verfügung stehen, man die Höhe und Häufigkeit der Einzahlungen selbst bestimmen und die Fondauswahl jederzeit steuerfrei wechseln kann. Im persönlichen Gespräch helfen wir dir gerne dabei, eine zielführende Anlage für das passende Ziel zu finden.
Deutsche Staatsbürger, die in der Schweiz gearbeitet haben und nach Deutschland zurückkehren, könnten unerwartete finanzielle Herausforderungen erleben. Bei Leistungen aus der Schweizer Pensionskasse musst du in Deutschland Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten, sofern du gesetzlich krankenversichert bist. Diese Beiträge können beträchtlich sein. Zudem ist nicht garantiert, dass du automatisch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen wirst. Für Personen, die sich im Alter privat krankenversichern müssen, können die Kosten hoch ausfallen.
Daher ist es ratsam, vor deiner Rückkehr nach Deutschland eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir können dir erklären, welches Vorgehen in deiner individuellen Situation sinnvoll ist. Wir zeigen dir auf, wie du am besten mit den Leistungen aus der Pensionskasse umgehen und wie du dein Vermögen sowie deine Einkünfte strukturieren solltest, um deinen neuen Lebensabschnitt in vollen Zügen genießen zu können.
Wenn du mehrere Jahre in der Schweiz tätig warst, hast du in der Regel erhebliche Beträge in deiner Pensionskasse angesammelt. Diese Summe kannst du entweder als lebenslange Rente beziehen oder als Einmalzahlung in Anspruch nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus Rentenbezug und Kapitalauszahlung.
Du hast vollständige Kontrolle über die Verwendung des Geldes. Dies könnte beispielsweise dazu dienen, dein Eigenheim-Darlehen zu begleichen, sich eine zusätzliche Rente zu verschaffen oder es an deine Angehörigen weiterzugeben. Beachte jedoch, dass diese Entscheidung endgültig ist. Daher ist es wichtig, sorgfältig abzuwägen, was für dich persönlich von besonderer Bedeutung ist:
• Höhe und Stabilität Ihres Einkommens
• Flexibilität, Inflationsausgleich
• Steuerliche Aspekte
•Krankenversicherungsbeiträge
• Absicherung der Hinterbliebenen
Ja. Grundsätzlich sind auch Grenzgänger kindergeldberechtigt. Du musst der Kindergeldkasse die Arbeitsaufnahme in der Schweiz melden.
Ob du Kindergeld aus Deutschland oder der Schweiz erhältst, hängt von der familiären Situation ab. Arbeitet mindestes ein Elternteil in Deutschland, wird das Geld von der zuständigen Familienkasse ausbezahlt.
Sind beide Eltern in der Schweiz beschäftigt, ist der Antrag über den Arbeitgeber in der Schweiz zu beantragen.
Ja. Ebenso wie in Deutschland hast du als Arbeitnehmer auch in der Schweiz 14 Wochen Anspruch auf Mutterschutz. Zu Beachten gilt aber, dass die Schutzzeit nicht, wie in Deutschland, 6 Wochen vor der Geburt des Kindes beginnt, sondern erst am Tage der Geburt. In dieser Zeit besteht Kündigungsschutz.
Ebenso hast du als Grenzgänger Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld. Während der Zeit des Mutterschutzes (14 Wochen) erhalten Mütter eine Mutterschaftrendschädigung von ca. 80 % des Nettolohnes. (Höchstens jedoch 196 CHF pro Tag)
Seit 2020 können auch Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub beziehen.
Ja. Grenzgänger dürfen grundsätzlich in Deutschland im Homeoffice tätig sein, sofern sie weiterhin den überwiegenden Teil (50,1 % ) in der Schweiz arbeiten.
Warum dies so ist, welche Folgen eine Überschreitung der Homeoffice- Zeit nach sich zieht und warum auch der Schweizer Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Einhaltung dieser Regelung hat, führen wir nachfolgend aus.
Viele Grenzgänger reisen nicht jeden Tag zu ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz, sondern arbeiten teilweise vom Homeoffice in Deutschland. Im Jahr 2024 können sie fast die Hälfte ihrer Arbeitszeit von zu Hause arbeiten, ohne ihren Status als Grenzgänger zu verlieren.
Seit dem 1. Juli 2023 ist es Grenzgängern nicht mehr gestattet, ihre gesamte Arbeitszeit im Homeoffice in Deutschland zu verbringen.
Nach Maßgabe einer bilateralen Rahmenvereinbarung (zur Verordnung (EG) Nr. 883/2004) zwischen der Schweiz und den betreffenden EU-Staaten (darunter Deutschland) ist es Grenzgängern erlaubt bis zu 49,9 Prozent ihrer Tätigkeit, von zu Hause, aus dem Homeoffice zu arbeiten.
Arbeitnehmer, die teilweise im Homeoffice tätig sind, jedoch regelmäßig zu ihrem Arbeitsplatz in die Schweiz pendeln, behalten ihren Grenzgänger-Status.
Das heißt, sie bleiben dem Schweizer Sozialversicherungssystem unterstellt.
Regelmäßig bedeutet, dass sie mindestens einmal pro Woche oder an fünf Tagen im Monat in die Schweiz fahren, und den überwiegenden Teil ihrer Arbeit in der Schweiz verrichten müssen.
Diese Regelungen sind auf den Websites des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zusammengefasst.
Wenn Grenzgänger zu viel Zeit im Homeoffice verbringen, hat dies Konsequenzen.
Laut der EU-Verordnung 883/2004 müssen Grenzgänger in ihrem Wohnsitzland sozialversichert sein, wenn sie dort mehr als ein Viertel ihrer Arbeitszeit arbeiten. Dank einer speziellen Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz (siehe oben) liegt diese Grenze für Grenzgänger aus Deutschland bei 49,9 Prozent.
Überschreitet er diese Grenze, müsste er sich im Wohnland sozialversichern, da dem Wohnland in diesem Fall die Leitlinienkompetenz zugesprochen wird.
Entscheidungsträgerin für Deutschland ist hier die DVKA in Bonn. (GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland)
I.d.R. müssen dann Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr in der Schweiz, sondern gemäß dem “Tätigkeitsprinzip” im Wohnland– in diesem Fall Deutschland – entrichtet werden.
Der Mitarbeiter könnte infolgedessen erheblich weniger Nettoeinkommen haben. Er müsste nun Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen und könnte nicht länger von der günstigen Schweizer Krankenversicherung profitieren.
Dies hat auch Folgen für den Schweizer Arbeitgeber, da dieser dann ebenso Sozialversicherungsbeiträge, analog dem deutschen Sozialversicherungssystem entrichten müsste. (Z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung usw.)
Ebenso würde sich der Schweizer Arbeitgeber mit einem höheren bürokratischen Aufwand konfrontiert sehen.