Welche Krankenversicherung passt zu Ihnen als Grenzgänger?
Helsana - Grenzgänger Versicherung
Haben Sie Fragen zu den besten Versicherungsmodellen? Wir helfen Ihnen!
Helsana Grenzgänger Versicherung: Ihre Krankenversicherung für die Schweiz
Die Versicherungsgesellschaft Helsana bietet im BASIS-Modell eine obligatorische Grundversicherung nach KVG speziell für Grenzgänger in die Schweiz an.
Die Helsana Krankenversicherung für Grenzgänger versichert Personen, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten, sowie deren nicht-erwerbstätige Familienmitglieder.
Die Leistungen der Krankenversicherung werden gemäß der gesetzlichen Leistungsverordnung erbracht.
Mit dem Formular E106 können Sie problemlos Ärzte in Deutschland aufsuchen.
Unsere Empfehlung
Die Krankenversicherung für Grenzgänger nach KVG mit umfangreichen Leistungen
ab 156,10 CHF
Helsana Basis-Modell Kostenübersicht
Eintrittsalter | Grenzgänger | Angehörige |
0-18 Jahre | 81,10 CHF | 87,10 CHF |
19-25 Jahre | 317,30 CHF | 341,10 CHF |
26-59 Jahre | 352,50 CHF | 379,00 CHF |
Behandlungen in Deutschland
Mit dem Formular E106 können Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Deutschland absichern lassen. Dadurch erhalten Sie eine deutsche Versicherungskarte und können das deutsche Gesundheitssystem wie gewohnt nutzen.
Die Kostenbeteiligung erfolgt nach den Bestimmungen der von Ihnen gewählten gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Behandlungen in der Schweiz
Mit der Helsana Krankenversicherung für Grenzgänger im BASIS-Modell können Sie sich ebenfalls in der Schweiz behandeln lassen und dabei Ihren Arzt oder das Spital frei wählen.
Die Leistungen der Helsana Grenzgängerversicherung in der Schweiz sind gemäß KVG geregelt. Eine detaillierte Auflistung finden Sie im Abschnitt Leistungsübersicht.
Für Behandlungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz zahlen Sie eine Selbstbeteiligung von 10% (max. 700 CHF) sowie eine fixe Jahresfranchise von 300 CHF.
Versicherungslücken schließen: Wichtige Zusatzversicherungen für Grenzgänger in die Schweiz
Grenzgänger in der Schweiz erhalten keine Leistungen für Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Zahnersatz. Eine Zahnzusatzversicherung schützt vor hohen Kosten und sorgt für ein gesundes, schönes Lächeln.
Da es keine Pflegepflichtversicherung nach KVG für Grenzgänger gibt, empfehlen wir, den Grundschutz mit einer ambulanten Zusatzversicherung zu ergänzen. Diese bietet umfassendere medizinische Versorgung – einschließlich alternativer Methoden und Sehhilfen. Für zusätzlichen Schutz vor hohen Krankenhauskosten und privatärztliche Leistungen im Ernstfall ist eine stationäre Zusatzversicherung ideal.
Weitere Details zu den verschiedenen Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Informationsseite zur Zusatzversicherung für Grenzgänger.
Versicherungsumfang für Grenzgänger: Detaillierte Leistungsübersicht der KVG-Grundversicherung
Ambulante Versorgung | Volle Kostenübernahme für Behandlungen bei anerkannten Ärzten, Chiropraktikern, Therapeuten und Hebammen. Bei ärztlicher Anweisung auch für Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Fachkräfte der Krankenpflege, ambulante Pflegeorganisationen sowie Ernährungsberater. |
Arzneimittel | Abdeckung gemäß der gesetzlich festgelegten Liste für Medikamente und Spezialmittel, bei ärztlicher Verschreibung. |
Krankenhausaufenthalt | Vollständige Deckung für Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung von Krankenhäusern, die auf der Spitalliste des Wohnkantons stehen. Aufenthalt im Mehrbettzimmer, ohne Wahl des Arztes oder zusätzlichem Komfort. |
Psychotherapie | Erstattung bei psychotherapeutischen Behandlungen durch einen zugelassenen Arzt oder bei Überweisung an nichtärztliche Psychologen oder Therapeuten. |
Rehabilitationsmaßnahmen | Übernahme der Kosten nur nach vorheriger Genehmigung durch die Versicherung und ausdrücklicher Zustimmung des Vertrauensarztes. |
Mutterschaftsleistungen | Abdeckung für vor- und nachgeburtliche Untersuchungen, einschließlich Ultraschall, sowie die Entbindung im Krankenhaus, Geburtshaus oder zu Hause. |
Zahnbehandlungen | Erstattung für Behandlungen aufgrund von Zahnunfällen oder bei schweren Erkrankungen des Kieferbereichs. |
Alternative Heilmethoden | Kostendeckung für Akupunktur, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), klassische Homöopathie und anthroposophische Medizin. |
Medizinische Hilfsmittel | Übernahme der Kosten für ärztlich verschriebene Hilfsmittel, die für Untersuchungen oder Behandlungen notwendig sind. |
Impfungen | Erstattung gemäß der gesetzlichen Leistungsregelungen, jedoch ohne Abdeckung von Reiseimpfungen oder Malariaprophylaxe. |
Transportkosten | Übernahme von 50 % der Kosten für medizinisch notwendige Krankentransporte (bis max. 500 CHF pro Jahr) und Rettungseinsätze (bis max. 5'000 CHF pro Jahr). |
Sehhilfen | Bis zum 18. Lebensjahr wird ein Betrag von 180 CHF jährlich für Brillen oder Kontaktlinsen übernommen. Bei krankheitsbedingten Sehstörungen auch danach. |
Behandlungen im Ausland | Abdeckung gemäß den EU/EFTA-Vorgaben, nach dem Leistungskatalog der deutschen Ersatzkassen und dem deutschen Sozialgesetz. |