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Tarifvergleich Krankenkasse

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Krankenversicherungen für Grenzgänger in der Schweiz

Die Versicherungsgesellschaft Sympany bietet mit ihrem Euroline Tarif die obligatorische Grundversicherung nach KVG speziell für Grenzgänger in die Schweiz an.

Mit der Sympany Krankenversicherung erhalten Grenzgänger, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten, einen umfassenden Rundumschutz.

Die Leistungen der Krankenversicherung richten sich nach der gesetzlichen Leistungsverordnung, sodass Sie optimal abgesichert sind.

Dank des Formulars E106 können Sie problemlos in Deutschland ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Unsere Empfehlung

Die Krankenversicherung für Grenzgänger nach KVG mit umfangreichen Leistungen

ab 156,10 CHF

Grundversorgung nach KVG für Grenzgänger in 2025

TarifSWICA Euroline PlusSympany EurolineHelsana BASIS-Modell
Bis 18 Jahre59,20 CHF108,40 CHF81,10 CHF
19-25 Jahre184,70 CHF156,10 CHF317,30 CHF
ab 26 Jahre246,30 CHF216,70 CHF352,50 CHF
Zur KrankenkasseSWICASympanyHelsana

Behandlungen in Deutschland

Die Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz ermöglicht Ihnen, Behandlungen in Deutschland in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Formular E106 können Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Deutschland absichern lassen. Dadurch erhalten Sie eine deutsche Versicherungskarte und können das deutsche Gesundheitssystem wie gewohnt nutzen.

Die Kostenbeteiligung erfolgt nach den Bestimmungen der von Ihnen gewählten gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Behandlungen in der Schweiz

Mit der Krankenversicherung nach KVG für Grenzgänger können Sie sich auch in der Schweiz behandeln lassen und dabei frei Ihren Arzt oder das Spital wählen.

Die Leistungen Ihrer Grenzgängerversicherung in der Schweiz sind im Krankenversicherungsgesetz geregelt. Eine detaillierte Auflistung finden Sie im Abschnitt Leistungsübersicht.

Bei Behandlungen in der Schweiz im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zahlen Sie eine Selbstbeteiligung von 10 % (maximal 700 CHF) sowie eine fixe Jahresfranchise von 300 CHF.

Versicherungslücken schließen: Wichtige Zusatzversicherungen für Grenzgänger in die Schweiz

Grenzgänger in der Schweiz erhalten keine Leistungen für Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Zahnersatz. Eine Zahnzusatzversicherung schützt vor hohen Kosten und sorgt für ein gesundes, schönes Lächeln.

Da es keine Pflegepflichtversicherung nach KVG für Grenzgänger gibt, empfehlen wir, den Grundschutz mit einer ambulanten Zusatzversicherung zu ergänzen. Diese bietet umfassendere medizinische Versorgung – einschließlich alternativer Methoden und Sehhilfen. Für zusätzlichen Schutz vor hohen Krankenhauskosten und privatärztliche Leistungen im Ernstfall ist eine stationäre Zusatzversicherung ideal.

Weitere Details zu den verschiedenen Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Informationsseite zur Zusatzversicherung für Grenzgänger.

Versicherungsumfang für Grenzgänger: Detaillierte Leistungsübersicht der KVG-Grundversicherung

Ambulante VersorgungVolle Kostenübernahme für Behandlungen bei anerkannten Ärzten, Chiropraktikern, Therapeuten und Hebammen. Bei ärztlicher Anweisung auch für Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Fachkräfte der Krankenpflege, ambulante Pflegeorganisationen sowie Ernährungsberater.
ArzneimittelAbdeckung gemäß der gesetzlich festgelegten Liste für Medikamente und Spezialmittel, bei ärztlicher Verschreibung.
KrankenhausaufenthaltVollständige Deckung für Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung von Krankenhäusern, die auf der Spitalliste des Wohnkantons stehen. Aufenthalt im Mehrbettzimmer, ohne Wahl des Arztes oder zusätzlichem Komfort.
PsychotherapieErstattung bei psychotherapeutischen Behandlungen durch einen zugelassenen Arzt oder bei Überweisung an nichtärztliche Psychologen oder Therapeuten.
RehabilitationsmaßnahmenÜbernahme der Kosten nur nach vorheriger Genehmigung durch die Versicherung und ausdrücklicher Zustimmung des Vertrauensarztes.
MutterschaftsleistungenAbdeckung für vor- und nachgeburtliche Untersuchungen, einschließlich Ultraschall, sowie die Entbindung im Krankenhaus, Geburtshaus oder zu Hause.
ZahnbehandlungenErstattung für Behandlungen aufgrund von Zahnunfällen oder bei schweren Erkrankungen des Kieferbereichs.
Alternative HeilmethodenKostendeckung für Akupunktur, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), klassische Homöopathie und anthroposophische Medizin.
Medizinische HilfsmittelÜbernahme der Kosten für ärztlich verschriebene Hilfsmittel, die für Untersuchungen oder Behandlungen notwendig sind.
ImpfungenErstattung gemäß der gesetzlichen Leistungsregelungen, jedoch ohne Abdeckung von Reiseimpfungen oder Malariaprophylaxe.
TransportkostenÜbernahme von 50 % der Kosten für medizinisch notwendige Krankentransporte (bis max. 500 CHF pro Jahr) und Rettungseinsätze (bis max. 5'000 CHF pro Jahr).
SehhilfenBis zum 18. Lebensjahr wird ein Betrag von 180 CHF jährlich für Brillen oder Kontaktlinsen übernommen. Bei krankheitsbedingten Sehstörungen auch danach.
Behandlungen im AuslandAbdeckung gemäß den EU/EFTA-Vorgaben, nach dem Leistungskatalog der deutschen Ersatzkassen und dem deutschen Sozialgesetz.