Du stehst vor steuerlichen Hürden?
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Steuerliche Besonderheiten für Grenzgänger: Quellensteuer und Doppelbesteuerung einfach erklärt
Als Grenzgänger stehst du vor besonderen steuerlichen Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Besteuerung deines Einkommens in der Schweiz und Deutschland geht. Die Themen Quellensteuer und Doppelbesteuerung spielen dabei eine zentrale Rolle. Um sicherzustellen, dass du weder doppelt besteuert wirst noch steuerliche Vorteile ungenutzt lässt, ist es wichtig, die spezifischen Regelungen und Abläufe zu kennen. Im Folgenden erklären wir dir, wie diese Steuern funktionieren und was du als Grenzgänger beachten musst.
Deutsche Abgaben
Als Grenzgänger wirst du in der Schweiz mit einer Quellensteuer belastet, die speziell für dein Einkommen vorgesehen ist.
Schweizer Abgaben
Als Grenzgänger profitierst du von speziellen Regelungen, die eine Doppelbesteuerung verhindern.
Deutsche Abgaben
Das Doppelbesteuerungsabkommen
Für Grenzgänger, die täglich aus der Schweiz nach Deutschland pendeln, greift ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Demnach muss die Einkommenssteuer ausschließlich in Deutschland, dem Wohnsitzland, gezahlt werden. Um dies zu regeln, stellt das Finanzamt ein spezielles Formular bereit, in dem relevante Informationen wie Einkünfte, Fahrtstrecken und Sozialversicherungsdaten angegeben werden müssen.
Zusätzlich erhält der Grenzgänger eine sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung in dreifacher Ausfertigung: eine Kopie wird an das Finanzamt weitergeleitet und von dort an die kantonale Steuerbehörde in der Schweiz übermittelt, eine zweite Kopie wird dem Arbeitgeber zur Anpassung der Quellensteuer übergeben, und die dritte Kopie behält der Grenzgänger für seine persönlichen Unterlagen.
Schweizer Abgaben
Die Quellensteuer für Grenzgänger
Als Grenzgänger fällt in der Schweiz eine pauschale Quellensteuer von derzeit 4,5 % (Stand 2021) auf das Einkommen an. Diese Steuer wird direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die Schweizer Behörden abgeführt. Der Vorteil für Grenzgänger: Diese in der Schweiz entrichtete Steuer wird vollständig auf die in Deutschland zu zahlende Einkommenssteuer angerechnet, sodass keine doppelte steuerliche Belastung entsteht.
Obwohl wir keine eigene Steuerberatung anbietet, arbeiten wir eng mit der RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG zusammen, einem erfahrenen Kooperationspartner, der sich auf die speziellen Bedürfnisse von Grenzgängern spezialisiert hat. Gerne vermitteln wir Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu diesem kompetenten Ansprechpartner, der Sie umfassend beraten kann.